Aber was ist mit einer Eileiterschwangerschaft?

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Ein Argument der Pro-Choice-Seite ist: „Was würdet ihr Pro-Lifer im Fall einer Eileiterschwangerschaft vorschlagen?“ Hier hat sich der Embryo – da der Eileiter nicht durchlässig genug war und er nicht zur Gebärmutter gelangen konnte – schon im Eileiter eingenistet und hat dort angefangen, sich zu entwickeln und zu wachsen. Der Eileiter ist zu dünn; sobald das Kind noch etwas größer würde, würde er reißen, was zu für die Mutter lebensgefährlichen Blutungen im Bauchraum führen würde (glücklicherweise sind heutzutage auch im Fall eines gerissenen Eileiters Not-OPs oft erfolgreich, aber Lebensgefahr besteht), und das Kind würde auch sterben.

(Im Fall anderer Schwangerschaften außerhalb der Gebärmutter, z. B. einer Bauchhöhlenschwangerschaft, hat es schon seltene Fälle gegeben, in denen Kinder überlebt haben.[1])

In diesem Fall, argumentieren Pro-Choicer also, ist eine Abtreibung einfach nicht vermeidbar. (Und wenn in diesem Fall, so steht unausgesprochen die Frage dahinter, wieso dann nicht auch in anderen Fällen, zumindest in anderen Extremfällen?) Manchmal haben selbst Pro-Lifer wegen solcher Argumente die Vorstellung: Selbst, wenn es falsch ist, vielleicht bleibt einem ja keine andere Wahl, als etwas Falsches zu tun, weil alle Wahlmöglichkeiten falsch wären.

Dabei wird hier einiges übersehen. Die Eileiterschwangerschaft ist tatsächlich kein Fall, in dem man zwangsläufig falsch handelt (genau genommen gibt es solche Fälle nicht; für ethische Dilemmata gibt es Lösungen), aber sie ist ein Grenzfall, der ziemlich genau deutlich macht, wo exakt die Grenze jetzt eigentlich verläuft. (Auch wenn jemand sehr nahe an einer Landesgrenze wohnt, wohnt er entweder auf dieser oder jener Seite von ihr; und hier geht es jetzt darum, zu bestimmen, welches Handeln im Fall einer Eileiterschwangerschaft auf welcher Seite der Grenze zwischen ethisch vertretbar und ethisch falsch liegt.)

Allgemeines zuerst:

In 90% der Fälle, in denen eine Eileiterschwangerschaft entdeckt wird, ist der Embryo bereits tot; hier stellt sich kein ethisches Dilemma (vorausgesetzt, dass ein Arzt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Tod festgestellt hat)[2]. Eine Leiche aus dem Körper eines anderen zu entfernen ist eine offensichtlich erlaubte Handlung; das gilt ebenso bei einem in der Gebärmutter befindlichen toten Embryo oder bei dem seltsamen Phänomen „Foetus in foeto“, bei dem im Mutterleib die Leiche eines abgestorbenen Zwillings in den Körper des anderen Zwillings eingewachsen ist, was dann manchmal erst entdeckt wird, wenn dieser Zwilling schon erwachsen ist. Ein Dilemma stellt sich höchstens, wenn die Ärzte die Leiche mit dem Klinikmüll entsorgen wollen; aber das hat man bei frühen Fehlgeburten ebenso, und hier geht es um Respekt vor Toten, nicht um Tötung.

Es gibt auch sehr viele Fälle, in denen eine Eileiterschwangerschaft gar nicht bemerkt wird, weil es zu einer sehr frühen Fehlgeburt kommt.

Aber wir reden hier von den statistisch gesehen wenigen, aber eben doch vorkommenden Fällen, in denen der Embryo noch lebt. Wenn nicht mehr gewartet werden kann, ob sich von selbst eine Fehlgeburt einstellt, wenden Ärzte verschiedene Methoden an: Entweder wird bei einer Operation der Embryo entfernt, oder es wird der ganze Eileiter mit dem Embryo entfernt, oder es wird der Wirkstoff Methotrexat gegeben (entweder intravenös oder intramuskulär gespritzt, oder direkt in den Embryo gespritzt[3]), der den Embryo quasi vergiftet (genauer: die Zellteilung blockiert) und für eine Fehlgeburt sorgt, ohne dass eine Operation nötig ist.

Wie gehen wir mit diesem Dilemma um?

Was kann man also als Pro-Lifer tun, wenn man in eine solche Situation gerät?

In der Ethik kennt man das Prinzip der Handlung mit Doppelwirkung. Eine Handlung, die sowohl eine gute als auch eine schlechte Wirkung hat, ist nach diesem Prinzip erlaubt, wenn folgende vier Bedingungen gleichzeitig zutreffen:

  1. Die Handlung selbst muss gut oder wenigstens neutral sein
  2. Mindestens ebenso unmittelbar wie die schlechte muss die gute Wirkung aus der Handlung folgen; die schlechte Wirkung darf nicht das Mittel sein, durch das die gute Wirkung zustande kommt, sondern nur eine Nebenwirkung
  3. Man darf nur die gute Wirkung wollen (daraus folgt: wenn es ein anderes Mittel gäbe, das die schlechte Wirkung nicht zur Folge hätte, würde man dieses wählen)
  4. Es muss einen verhältnismäßigen Grund geben, um die schlechte Wirkung zuzulassen. (Der Grund muss auch umso wichtiger sein, je wahrscheinlicher die schlechte Wirkung eintritt.)

Um Bedingung Nr. 2 etwas klarer zu machen: Etwas kann ein Endzweck, ein Mittel zum Zweck oder eine Nebenwirkung sein. Wenn man jemanden tötet, um ihn zu berauben, ist der Besitz des Geldes der Endzweck, der Mord das Mittel zum Zweck, eine ungewollte Nebenwirkung ist, dass man von der Polizei gesucht werden wird. Wenn man Auto fährt, ist der Endzweck die Ankunft am Ziel, Mittel zum Zweck sind das Auto, die Fahrt selbst, der Halt an der Tankstelle etc., und dass man vielleicht einen Unfall baut, weil gerade Glatteis herrscht, ist eine Nebenwirkung. Die 2. Bedingung bedeutet: Etwas Schlechtes darf weder Endzweck noch Mittel zum Zweck sein, nur Nebenwirkung.

Ein einfaches Beispiel sind Medikamente mit Nebenwirkungen. Wenn ein Arzt einem schwer kranken Patienten ein Medikament mit starken Nebenwirkungen verordnet, damit er nicht stirbt, sind alle Bedingungen erfüllt: Ein Medikament zu geben ist an sich gut; die gute Wirkung und die schlechte Wirkung folgen beide gleich unmittelbar (die Heilung kommt nicht erst durch die Nebenwirkungen zustande); die Nebenwirkungen sind nicht gewollt (der Arzt gibt das Medikament ja nicht, damit der Patient Durchfall, Schüttelfrost oder Herzprobleme bekommt); es gibt einen verhältnismäßigen Grund (zu sterben wäre schlimmer, als zeitweise die Nebenwirkungen zu erdulden).

Wenn ein Arzt einem Patienten ein solches Mittel geben würde, weil er Spaß daran hätte, ihn leiden zu sehen, oder wenn er einem kaum kranken Patienten dieses Mittel geben würde, weil es gerade billiger als alternative Medikamente ist, wäre das nicht erlaubt, weil im einen Fall die schlechte Wirkung gewollt wäre (s. Bedingung Nr. 3) und im anderen Fall kein verhältnismäßiger Grund vorhanden wäre (s. Bedingung Nr. 4).

Man kann einen einfachen Test machen, um Handlungen mit Doppelwirkung (Schlechtes als Nebenwirkung) von Handlungen zu unterscheiden, bei denen etwas Schlechtes getan wird, um etwas Gutes zu erreichen (Schlechtes als Mittel zum Zweck): Würde man die Handlung auch vollziehen, wenn die schlechte Wirkung nicht folgen würde?

Im Fall des Medikaments ist es klar: Natürlich würde man es auch geben, wenn es keine Nebenwirkungen hätte; man wäre sogar sehr froh darum. In anderen Fällen ist das anders. Wenn man lügt, um keine Schwierigkeiten zu bekommen, folgt die gute Wirkung direkt aus der an sich schlechten Tat. Wenn man jemanden tötet, um ihn daran zu hindern, Gerüchte über einen zu verbreiten, folgt die gute Wirkung direkt aus der schlechten Tat. Hier macht es gar keinen Sinn, zu sagen, man würde die Handlung (z. B. ihn mit einem Hammer niederschlagen) auch begehen, wenn sein Tod daraus nicht folgen würde.

Um näher zum Thema zu kommen: Wenn man einer schwer kranken und schwangeren Frau ein Medikament gibt, bei dem vorauszusehen ist, dass es wahrscheinlich eine Fehlgeburt verursachen oder das Kind auf sonst eine Weise schädigen wird, hat man eine Handlung mit Doppelwirkung. Man will den Tod oder die Behinderung ihres Kindes nicht; wenn es ein anderes Medikament gibt, das ungeborenen Kindern nicht schadet, wird man das nehmen. Wenn man bei einer psychisch kranken Frau eine Abtreibung durchführt, weil man ihrer Überforderung und Verzweiflung abhelfen will, ist das keine Handlung mit Doppelwirkung. Hier kann man nicht sagen „ich würde die Abtreibung auch durchführen, wenn das Kind das überleben würde“; was hier angezielt ist, ist ja gerade, dass das Kind tot ist, damit es der Mutter (theoretisch) besser gehen soll.

Bei Schwangerschaften gibt es nun noch mehrere andere Fälle, in denen das Prinzip der Handlung mit Doppelwirkung Anwendung findet. Einer wäre die Entfernung einer mit Krebs befallenen Gebärmutter, in der sich auch ein Embryo befindet. Hier wird ein erkranktes Organ entfernt, nicht ein Kind getötet; der Tod des Kindes wird vorausgesehen, aber nicht gewollt. Wenn das Kind weit genug entwickelt ist, um auf der Frühchenstation zu überleben, wird man alles tun, um sein Leben zu retten, und man würde die Gebärmutter auch dann entfernen, wenn kein Kind darin wäre. Die schlechte Wirkung – der Tod des Kindes – ist weder als Endzweck noch als Mittel zum Zweck gewollt; es ist eine Nebenwirkung. (Glücklicherweise sind inzwischen auch andere Behandlungen von Gebärmutterkrebs besser möglich als früher, aber das ist hier nicht das Thema; es geht darum, das Prinzip deutlich zu machen.) Auch hier wäre es nicht erlaubt, z. B. das Kind zuerst abzutreiben, um dann den Krebs zu behandeln; diese Unterscheidung ist wichtig, denn das wäre wieder eine direkte Tötung, keine indirekte.

Jetzt also endlich zur Eileiterschwangerschaft. Das Kind direkt zu töten – es z. B. mit Methotrexat zu vergiften, es zu zerstückeln, o. Ä. – wäre trotz der guten Absicht eine direkte Tötung, ein schlechtes Mittel zum guten Zweck, keine Nebenwirkung, und damit ethisch falsch. Den Eileiter mitsamt dem Kind zu entfernen dagegen wäre eine Handlung mit Doppelwirkung; es handelt sich darum, ein Organ zu entfernen, das über kurz oder lang lebensgefährliche Probleme machen würde. Wenn es dabei möglich wäre, das Kind außerhalb des Mutterleibes durchzubringen würde man das tun; weder der Arzt noch die Mutter wollen seinen Tod; und sein Tod ist nicht die Bedingung dafür, dass die Mutter gesund wird. Wenn es außerhalb ihres Körpers überleben könnte, wäre sie trotzdem geheilt. Auch ein verhältnismäßiger Grund ist da: Die Mutter könnte sterben und das Leben des Kindes wäre auch dann nicht zu retten, wenn man es im Körper der Mutter beließe.

„Aber das Ergebnis ist doch so oder so dasselbe“

Das Prinzip der Handlungen mit Doppelwirkung ist ein allgemein gültiges Prinzip in der Ethik, wie die Beispiele deutlich gemacht haben sollten, kein ad hoc erfundenes, damit man irgendwie rechtfertigen kann, wieso eine Quasi-Abtreibung hier jetzt doch gerechtfertigt sein soll. Die Unterscheidung kann in der Theorie subtil wirken, aber an den Beispielen wird deutlich, dass sie sehr gut mit dem allgemeinen Rechtsempfinden zusammenpasst – jeder wird es als etwas anderes empfinden, ob man jemandem gezielt Schmerzen zufügt, oder ihm ein Medikament gibt, das sie als Nebenwirkung hat.

„Aber das Ergebnis ist doch so oder so dasselbe“. Das Ergebnis ist auch dasselbe, wenn man jemandem ein Krebsmedikament gibt, das Durchfall verursacht, und wenn man jemandem aus Rachsucht heimlich Abführmittel ins Essen mischt. Es kommt eben gerade nicht nur auf das Ergebnis an, wie Konsequentialisten meinen, sondern auch auf den Weg dahin, darauf, was man für ein bestimmtes Ergebnis zu tun oder zu unterlassen bereit ist oder nicht.

„Aber man weiß es sicher, dass das Kind sterben wird“. Vielleicht weiß man es auch sicher, dass der Krebspatient Durchfall bekommen wird, weil das eine Nebenwirkung für ausnahmslos alle oder fast alle Patienten ist, die dieses Medikament bekommen.

Es gibt eben wirklich einen großen Unterschied dazwischen, etwas vorauszusehen und etwas zu verursachen. Ich sehe voraus, dass morgen die Sonne aufgehen wird; ich habe nicht die Kraft, das zu verursachen. Wenn ich sehe, dass ein Auto auf eine Wand zurast, sehe ich den Crash voraus, verursache ihn aber nicht.

Eine Frage bleibt noch, die vor allem die wirklich Betroffenen angeht. Nämlich: Wie sieht es aus mit einer Entfernung des Kindes aus dem Eileiter, ohne es direkt zu zerquetschen, zerstückeln, vergiften (oder was auch immer), während man den Eileiter im Körper der Mutter belässt? Einen Eileiter zu verlieren ist ja nicht schön, vielleicht möchte sie aumech noch weitere Kinder bekommen; und auch wenn jede Frau zwei Eileiter hat, möchte man trotzdem nicht ohne Not einen davon herausnehmen.

Hier gibt es unterschiedliche ethische Positionen. Eine lautet, dass es ethisch falsch wäre, das Kind auf diese Weise zu entfernen und man die Methode wählen sollte, den ganzen Eileiter zu entfernen (Salpingektomie). Eine Minderheitsmeinung sagt, dass es ethisch erlaubt wäre, da man hier das Kind nicht direkt angreift, sondern einfach eine Verbindung löst, die an dieser Stelle nicht da sein sollte, die quasi krankhaft ist. Die Einnistung an der falschen Stelle ist quasi die Krankheit, die behandelt werden muss.

Man kann hinzufügen, dass sich das nicht grundsätzlich davon unterscheiden würde, ein weiter entwickeltes, in der Gebärmutter eingenistetes Kind mit einem verfrühten Kaiserschnitt auf die Welt zu holen. Ein solches Kind auf die Welt zu holen, bevor es überhaupt irgendeine Chance hätte, zu überleben, wäre auch bei Schwangerschaftskomplikationen nicht erlaubt, da man nicht den sicheren Tod eines Menschen (des Kindes) in Kauf nehmen darf, um den nur möglichen Tod eines anderen (der Mutter) zu verhindern; beide Leben sind schließlich genau gleich viel wert.

Im Fall einer Eileiterschwangerschaft reden wir nun aber nicht davon, dass entweder der eine oder der andere sterben muss, sondern dass entweder beide sterben müssen oder nur einer sterben muss; der verhältnismäßige Grund ist hier vorhanden. Wie gesagt rechtfertigt auch das eine direkte Tötung nicht (dass jemand sehr bald sterben wird, heißt nicht, dass man ihn einfach gleich töten darf), aber es rechtfertigt es, etwas zu tun, das sicher seinen Tod zur Folge haben wird, um eine andere Person vor einem wahrscheinlichen Tod zu bewahren, und dazu gehört es, das Kind von der Mutter zu trennen.

Fazit: Die Entfernung des Eileiters mit dem Kind wäre auf jeden Fall ethisch zu rechtfertigen; die Entfernung des Kindes aus dem Eileiter (ohne es dabei z. B. zu zerstückeln) wahrscheinlich auch; die direkte Tötung des Kindes z. B. durch Methotrexat dagegen nicht.

Am Ende dieses Artikels ist es sinnvoll, den Fokus noch auf einen letzten Punkt zu richten:

Erstens, gibt es wirklich keine Möglichkeit, um solche Kinder doch zu retten? Theoretisch infrage kämen die Verpflanzung des Kindes in die Gebärmutter der Mutter oder die Verpflanzung in eine künstliche Gebärmutter. An der Entwicklung von letzteren wird gearbeitet, ersteres gilt generell in der Ärzteschaft als nicht möglich.

Es gibt nur zwei Berichte – der erste ein Bericht eines Arztes von 1915, der heute leider nicht mehr nachprüfbar ist[4], der zweite aus dem Jahr 1980[5] – davon, dass eine Eileiterschwangerschaft in einem sehr frühen Stadium im Zug einer nicht damit zusammenhängenden Operation entdeckt worden, der Embryo in die Gebärmutter verpflanzt worden und dort zu einem gesunden Baby herangewachsen sei.

(Ein weiterer, extrem außergewöhnlicher Fall ist auch der des 1999 geborenen Ronan Ingram[6], eines von Drillingen, der sich, während seine beiden Schwestern in die Gebärmutter gelangt waren, im Eileiter seiner Mutter eingenistet hatte, und, als der gerissen war (ohne dass das bemerkt worden war), sich an der Außenwand der Gebärmutter in der Bauchhöhle eingerichtet hatte. Im Normalfall wird ein Riss des Eileiters allerdings nicht so gut ausgehen.)

Wie gesagt: Das sind außergewöhnliche Fälle, und erforscht ist hier wenig. Ärzte werden für gewöhnlich nicht bereit sein, eine so unerforschte Möglichkeit wie eine Verpflanzung in die Gebärmutter zu versuchen. Aber es gibt vereinzelte solche Berichte.

Es ist jedenfalls möglich, dass es irgendwann in der Zukunft bessere Möglichkeiten geben wird, um solche Kinder in die richtige Umgebung zu verpflanzen, und bei diesem Thema ist es nicht nur wichtig, zu schauen, was unter den jetzigen schlimmen Umständen ethisch gerechtfertigt ist, sondern auch, darauf zu drängen, dass zumindest daran geforscht wird, solche Kinder womöglich in Zukunft zu retten. Selbst Pro-Choicer müssten das zugeben: denn hier handelt es sich ja gerade um gewollte Kinder, unter deren Verlust die Mutter (und vermutlich der Vater auch) leidet.

Am Ende gilt jedenfalls: Kinder aus Eileiterschwangerschaften sind Menschen wie andere Menschen auch; sie haben dasselbe Lebensrecht wie andere auch; und das wird durch die hier beschriebenen Prozeduren nicht angegriffen oder infrage gestellt.


[1] Für Beispiele siehe etwa diesen Fall aus London oder diesen aus Ghana
[2] Condic, Maureen L. und Harrison, Donna (2018), Treatment of an Ectopic Pregnancy: An Ethical Reanalysis, in: The Linacre Quarterly: Vol. 85(3) 241-251.
[3] Berufsverband der Frauenärzte e.V.: EILEITERSCHWANGERSCHAFT
[4] Wallace, C. J. (1995), Transplantations of Ectopic Pregnancy from Fallopian Tube to Cavity of Uterus, in: The Linacre Quarterly: Vol. 62: No. 1, Article 9.
[5] Landrum B. Shettles, PhD, MD, Tubal embryo successfully transferred in utero, American Journal of Obstetrics and Gynecology, 163 (1990) 2026-2027
[6] Miracle Triplet Given 0.5% Chance Of Survival After Being Born In Ectopic Pregnant Is Looking Forward To Uni Life

Posted in Philosophie on Jan 29, 2021

von: Julia Fischer
veröffentlicht am 29.01.2021
unter Philosophie

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