Ende September werden die Bundestagswahlen stattfinden. Um eine Entscheidungshilfe zu bieten, haben wir haben wir unter anderem alle im Bundestag vertretenen Parteien zu ihren Positionen rund um Abtreibung angefragt:
Nachfolgende Parteien haben bisher auf diese Fragen geantwortet. Klicke, um die ausführliche Antwort zu lesen:
Aktuell ist ein Abbruch nach der 12. Schwangerschaftswoche ohne medizinische Indikation illegal, und für den ausführenden Arzt strafbar. Soll ein Abbruch in der 30. SSW ohne medizinische Indikation weiterhin für den ausführenden Arzt strafbar sein?
Ja.
CDU und CSU haben in Deutschland bereits vor vielen Jahren nach hartem Ringen einen gesellschaftlichen Grundkonsens in Bezug auf den Schutz des ungeborenen Lebens und den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen gefunden, der einen hoch emotionalen Konflikt befriedet hat. Daran wollen wir festhalten.
Nein. Wir wollen Schwangerschaftsabbrüche generell außerhalb des StGB regeln, sehen also keine Strafbarkeit vor. Das heißt nicht, dass Schwangerschaftsabbrüche und deren Nachsorge überhaupt nicht mehr gesetzlich geregelt werden sollen. Sie sollen aber als das geregelt werden, was sie sind: ein Medizinischer Eingriff, der zur gesundheitlichen Vorsorge gehört.
Schwangerschaftsabbrüche in der 30. SSW werden demnach nicht häufiger als jetzt stattfinden. Keine Frau, die seit 30 Wochen schwanger ist, erlebt plötzlich ein Umdenken und möchte "einfach so" die Schwangerschaft beenden und kein Arzt, keine Ärztin, würde einem solchen fiktiven(!) Fall zustimmen.
Ja, denn unser Grundsatzprogramm und unser Bundespolitisches Programm befassen sich jeweils mit einem eigenen Kapitel mit dem Thema Schutz des Ungeborenen, weil uns dies sehr wichtig ist.
Im Grundsatzprogramm siehe Kapitel: „Bindung und Bildung“ Abschnitt: „Schutz des Ungeborenen“ auf Seite 13.
Zum Bundespolitischen Programm siehe Kapitel 3: „Leben schützen von Anfang bis Ende“ ab Seite 60 mit dem Unterkapitel „3.4 Schutz der Ungeborenen“ ab Seite 64.
Die ÖDP steht nicht nur dafür ein, dass Ärzte im Falle von rechtswidrigen Abbrüchen strafbar bleiben. Sie steht auch für den juristischen Schutz der Ärzte im Falle ungesunder Kinder. So fordert die ÖDP im Bundespolitischen Programm:
„Die Ärzteschaft ist juristisch von einem zunehmenden Zwang zu entlasten, der von ihnen eventuell unter Schadensersatzanspruch „die Garantie für ein gesundes Kind“ verlangt und die pränatale Diagnose zur Routine macht.“
In Bezug auf Abbrüche in der 30. SSW mit medizinischer Indikation steht im Bundespolitischen Programm:
„Spätabtreibungen, bei denen – nach pränataler Diagnose – behinderte Kinder bis zum 9. Monat abgetrieben werden, lehnen wir ab. Die embryopathische Indikation (bei Behinderung des Kindes) wurde zu Recht abgeschafft, weil sie grundsätzlich eine Diskriminierung behinderten Lebens bedeutete. In der Praxis wurde nun allerdings diese abgeschaffte embryopathische Indikation in die medizinische integriert, der zu Folge die unabweisliche Gefährdung des Lebens der Mutter eine Abtötung des Fötus in jedem Entwicklungsstadium rechtfertige. Die Erklärung der Mutter, das erwartete behinderte Kind bedeute für sie eine unzumutbare Belastung im Sinne einer existenziellen Bedrohung von Leib und Leben, ist als unzulässige Ausweitung der medizinischen Indikation zu werten.“
Das Leben und das psychische Wohlbefinden der Mutter darf natürlich nicht unnötig gefährdet werden. Im Zuge dessen sollte der schwangeren Frau zusätzlich zur medizinischen Betreuung die dringend nötige psychologische Beratung zuteil werden.
Gemäß dem Statistischen Bundesamt kamen 2019 1 auf 1.000 Geburten in Baden-Württemberg 93 Abbrüche und in Sachsen-Anhalt 200. Da die rechtliche Lage überall gleich ist, müssen die Ursachen andere sein.
Würden Sie es begrüßen, wenn Bund und/oder Länder versuchen würden, Ursachen zu klären und möglichst zu beheben, sodass möglichst die Rate überall unter 100 fällt?
Um Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden, sind der niedrigschwellige Zugang zu Aufklärung, Verhütungsmitteln und Beratung sowie eine gute Gesundheitsversorgung unabdingbar. Daher setzen wir uns dafür ein, allen Menschen diesen Zugang zu ermöglichen und Zugangshindernisse abzubauen und die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten.
CDU und CSU bekennen sich zum Schutz des ungeborenen Lebens. Das C in unseren Parteien steht für die christliche Wertorientierung. Unsere Grundwerte leiten sich aus dem christlichen Menschenbild ab. Dieses verpflichtet zum Schutz des menschlichen Lebens. Das umfasst auch das ungeborene Leben. Vor diesem Hintergrund wollen wir uns mit einer hohen Zahl an Schwangerschaftsabbrüchen nicht abfinden. Wir legen Wert darauf, Ursachen zu beheben und den betroffenen Frauen Hilfsangebote zu unterbreiten.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in jedem Fall eine schwerwiegende Entscheidung, bei der keiner alleingelassen werden darf. Nur in einer umfänglichen und unabhängigen Beratung ist es möglich, die Umstände zu klären, die für die Geburt eines Kindes und die mutmaßlich gegen die Geburt eines Kindes sprechen könnten. Nur in einer allumfassenden Beratung ist es möglich, darüber aufzuklären, welche Möglichkeiten und Unterstützung es gibt.
Nein, eine solche Erhebung ist aus unserer Sicht nicht notwendig und würde einen falschen Druck auf Frauen, die Abbrüche erlebt haben, erzeugen, sich dafür zu rechtfertigen. Unser Konzept reproduktiver Gerechtigkeit sieht mehrere Maßnahmen vor, die die Rate an Abbrüchen senken könnten. Die Versorgung und Unterstützung von Schwangeren, wie auch die Beratung für Schwangere die sich unsicher sind, ob sie die Schwangerschaft fortführen wollen, soll verbessert werden.
Die Unterstützung für Alleinerziehende und Familien in Geldnot soll deutlich verbessert werden. Aufklärung an Schulen sowie der Zugang zu Verhütungsmittel, auch für Männer, soll flächendeckend gesichert sein.
Wir setzen uns entschieden für den Schutz des ungeborenen Lebens ein. Deshalb sind wir dafür, die Einhaltung der vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Mindestforderungen für den Lebensschutz in Bund und Ländern zu überprüfen und Lebensbedingungen entgegenzuwirken, die zu Schwangerschaftskonflikten führen: Materielle Not und sozialer Abstieg, Ausbildungsnachteile, Wohnungsnot und – Kündigungen, Schwierigkeiten im Nebeneinander von Erziehungs- und Berufstätigkeit.
Die ÖDP würde vergleichende Studien zu den Ursachen der unterschiedlichen Abtreibungsaufkommen in den verschiedenen Bundesländern begrüßen. Vielfältige Ursachen werden bereits im Bundespolitischen Programm thematisiert:
„Das Bundesverfassungsgericht hat Mindestforderungen für den Lebensschutz festgelegt. Der Staat wird verpflichtet, den realen Lebensbedingungen entgegenzuwirken, die zu Schwangerschaftskonflikten führen: materielle Not, Ausbildungsnachteile, Wohnungsnot, Mietvertragskündigung usw. Das Nebeneinander von Erziehungs- und Berufstätigkeit muss erleichtert werden; auch öffentliche und private Einrichtungen wie Schulen, Rundfunk und Fernsehen haben eine Schutzaufgabe für das ungeborene Leben.“
Gemäß der Studie „frauen leben 3“ (von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) ist der häufigste Hauptgrund 2 für Abbrüche mit 34,9% „schwierige/keine Partnerschaft“.
Würden Sie staatliches Bemühen begrüßen, Männern mehr als bisher ihre Verantwortung für den Schutz des ungeborenen Lebens bewusst zu machen?
Die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft kann nur die schwangere Person selbst treffen. Von staatlicher Seite müssen ihr alle Unterstützungsangebote angeboten werden, die sie in ihrer Entscheidungsfindung unterstützen können.
CDU und CSU setzen sich dafür ein, dass Männer wie Frauen ihre gemeinsame Verantwortung für den Schutz des ungeborenen Lebens übernehmen. Sie sollten ihrer elterlichen Verantwortung für Kinder gleichermaßen nachkommen.
Männer tragen dieselbe Verantwortung für reproduktive Entscheidungen wie Frauen. Um diesen Anspruch Realität werden zu lassen fördern wir die Forschung an Verhütungsmitteln für Männer und weiten den Anspruch auf bezahlte Freistellung nach der Geburt eines Kindes auf zehn Tage für das zweite Elternteil aus und führen einen Elterngeldanspruch von 12 Monaten pro Elternteil ein.
Ja, die ÖDP fordert deshalb in Kapitel 3.4:
„Väter müssen in die Pflichtberatungen miteinbezogen werden.
Um dieses Statement zeitgemäß zu erweitern: Wir fordern die Miteinbeziehung von mindestens einer weiteren Person bei der Schwangerschaftsabbruchberatung. Dies kann der biologische Vater als auch ein Mitglied aus dem engsten sozialen Netz (Eltern, Geschwister, andere alternative Familienmitglieder) der Schwangeren sein. Allerdings soll die Frau frei entscheiden dürfen, inwiefern sie diese Vertrauenspersonen in die finale Entscheidung mit einbeziehen möchte. Die oberste Entscheidungshoheit hat sie inne.
Gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 3,4 gilt: „Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu.“
Befürworten Sie, dass Ungeborene Menschenwürde haben?
Die Schutzpflicht des Staates umfasst das ungeborene Leben und die Selbstbestimmung und den Schutz der schwangeren Person. Das begrüßen wir GRÜNE.
Der Schutz des Lebens, ungeborenes und geborenes, hat für CDU und CSU eine maßgebliche Bedeutung. Auf der Basis des christlichen Menschenbildes fühlen wir uns in besonderer Weise der Achtung der Unantastbarkeit der Menschenwürde verpflichtet. Dies beinhaltet die Verpflichtung zu konsequenten und umfangreichen Schutzbemühungen für das gesamte menschliche Leben, und zwar von seinem Anfang bis zu seinem Ende.
Auch das ungeborene Leben hat eine unantastbare Menschenwürde, die im Übrigen auch verfassungsrechtlich geschützt ist.
Nein, wir stimmen diesem Urteil nicht zu. So wird ein moralisches Dilemma konstruiert, in dem die Rechte der Schwangeren im Widerspruch zu denen des Ungeborenen stehen. Schwangere, die eine Schwangerschaft beenden, würden somit moralisch zur Mörderin. Dieses Framing lehnen wir ab.
Die Frage, wann aus einer Schwangerschaft menschliches Leben wird kann nicht medizinisch definiert werden, sondern fängt mit der Entscheidung dafür an. Diese Entscheidung obliegt der schwangeren Person.
Ja, deshalb fordert die ÖDP im Kapitel 3.3 Präimplantationsdiagnostik des Bundespolitischen Programms:
„Das ÖDP-Konzept:
Sind Sie der Meinung, dass politische Bestrebungen, welche die Menschenwürde Ungeborener ignorieren, als verfassungsfeindlich anzusehen sind?
Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht verfassungsfeindlich.
Siehe Antwort auf die Frage 4.
Nein, siehe Frage 4.
Ja, deshalb wurde ja vor dem Bundesverfassungsgericht über die Frage der Menschenwürde Ungeborener verhandelt.
Gemäß dem kürzlichen Matic-Bericht des Europäischen Parlaments soll es ein Recht auf Abtreibung geben. Dabei wird mit keinem Wort die mögliche Menschenwürde Ungeborener erwähnt.
Wenn es geltendes Recht in der EU werden sollte, das Ungeborene keine Menschenwürde haben, sollte Deutschland sich dem widersetzen?
Wir GRÜNE setzen uns für eine Entkriminalisierung und Entstigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie für eine gute Gesundheitsversorgung schwangerer Personen ein. Bestrebungen, die eine Verbesserung der Situation von schwangeren Personen innerhalb der EU vorsehen, begrüßen wir. Ansonsten siehe Antwort auf Frage 5.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine medizinische Dienstleistung wie jede andere, sondern berührt schutzbedürftiges und schützenswertes menschliches Leben. Diesem Umstand trägt in Deutschland die derzeitige Rechtslage, in der Schwangerschaftsabbrüche zum Schutz des ungeborenen Lebens rechtswidrig sind, unter bestimmten Bedingungen jedoch straffrei bleiben, um der konkreten Notsituation einer betroffenen Frau gerecht werden zu können, Rechnung.
Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist Bestandteil eines Schutzkonzeptes für das ungeborene Leben. Darüber hinaus ist eine umfassende und unabhängige Beratung elementar für diese schwierige Entscheidungssituation. CDU und CSU schützen das menschliche Leben von seinem Anfang bis zum Ende.
Nein, wir unterstützen den Matic-Bericht und seine Umsetzung.
Die ÖDP lehnt ein Recht auf Abtreibung ab. Unsere Europaabeordnete Manuela Ripa hat sich entgegen ihrer Fraktion, welche für den Matric-Bericht gestimmt hat, bei der Abstimmung enthalten. In ihrer Antwort auf abgeordentenwatch.de begründet sie, weshalb sie nicht dagegen gestimmt hat:
„Ich teile nicht Ihre Auffassung, dass durch den Entschließungsantrag des kroatischen Europaabgeordneten Predrag Fred Matić ein Grundrecht auf Abtreibung verankert werden soll. […]
Oberster Maßstab ist für meine Einschätzung dieses Berichts die Rechtslage in Deutschland, der die ÖDP ja vollumfänglich beipflichtet. Unsere Partei bekennt sich zu der derzeit in Deutschland geltenden Regelung auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. […]
Sehr wichtig ist für mich beim Thema Schwangerschaftsabbruch die Gewissensklausel, die im Entschließungsantrag vorhanden ist. Somit wird ausdrücklich anerkannt, dass sich einzelne Ärzte aus persönlichen Gründen auf eine Gewissensklausel berufen können, und so nicht zu der Durchführung eines Abbruchs gezwungen werden können.
Ich hoffe, mit dieser Antwort für etwas mehr Klarheit gesorgt zu haben, und Sie meine Beweggründe nachvollziehen können, warum ich mich bei der Abstimmung enthalten habe.“
Gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der Staat verpflichtet zum „Schutz vor Gefahren, die für das ungeborene menschliche Leben von [...] Umfeld der Schwangeren oder von [...] Lebensverhältnissen der Frau [...] ausgehen.“
Befürworten Sie die Erfüllung dieser Pflicht, und wenn ja, was wollen Sie hierfür tun?
Wir GRÜNE befürworten, dass schwangeren Personen besonderer Schutz und besondere Unterstützung zur Verfügung stehen muss. Wir setzen uns für eine gute reproduktive Gesundheitsversorgung ein, in der jede schwangere Person eine selbstbestimmte Entscheidung treffen kann.
Siehe Antwort auf Frage 6.
Unser Konzept reproduktiver Gerechtigkeit schließt ein, dass Schwangere das Recht auf eine gute und sichere Betreuung während der Schwangerschaft haben. Wir stärken hierzu die Position und verbessern die Arbeitsbedingungen der Hebammen. Schwangere, die Hilfe bei der eigenen Lebensgestaltung, Gesundheit, Wohnsituation oder Beziehung benötigen, sollen auf ein breites Angebot an Beratungs- und Hilfsstellen zurückgreifen können. Dies schließt auch finanzielle Unterstützung außerhalb des Hartz-IV Systems ein.
Ja, bezüglich dem Schutz vor Gefahren fordert die ÖDP deshalb in Kapitel 3.4 „Schutz der Ungeborenen“ des Bundespolitischen Programms:
„Es ist für Dritte strafbar, Schwangeren in Konfliktsituationen den nötigen Beistand zu versagen oder sie zur Abtreibung zu drängen.“
In Bezug auf die Lebensverhältnisse finden sich im gleichen Kapitel folgende Ausführungen:
„Kinder zu haben ist zum Armutsrisiko Nummer eins geworden. So erfolgen die meisten Abtreibungen heute aus Angst vor einem bevorstehenden sozialen Abstieg. Diese Angst wird dann oft aus medizinischer Sicht als Gesundheitsgefährdung der Mutter gewertet.
Dem im Grundgesetz garantierten besonderen Schutz der Familie steht allerdings eine die Familie benachteiligende Sozial- und Steuergesetzgebung gegenüber. Diese ist dringend zu korrigieren, nicht zuletzt, um die hohe Zahl der Abtreibungen aus sozialer Not zu verringern. Dabei spielt das starke Wohlstandsgefälle zwischen Eltern und Kinderlosen eine erhebliche Rolle. Es senkt die Bereitschaft, ein ungeplantes Kind anzunehmen. Hier ist auf folgende Zusammenhänge noch einmal hinzuweisen:
Kindererziehung ist eine Leistung, von der die Gesamtgesellschaft, auch die Gruppe der Kinderlosen, profitiert. Somit besteht ein Anspruch auf Gegenleistung, in Form einer angemessenen finanziellen Anerkennung der Kindererziehung. Familienpolitische Rahmenbedingungen, die Kindererziehung ihrem gesellschaftlichen Wert entsprechend behandeln und honorieren, sind der beste Weg, Abtreibungen zu verhindern. Dann entsteht weder wirtschaftliche Not noch ein wirtschaftliches Gefälle gegenüber Kinderlosen.
Das ÖDP-Konzept:
- Schwangeren in Konfliktsituationen ist umfangreiche soziale, seelische und finanzielle Hilfe im Rahmen differenzierter Hilfsmodelle zu gewähren, u.a. das Angebot einer vertraulichen Geburt.
- Die ÖDP vertritt als neue konkrete Maßnahmen: Erziehungsgehalt, Kindergrundsicherung.
Soziale Ungerechtigkeiten, die Müttern drohen wenn sie das Kind behalten, müssen durch Ausgleichsmechanismen ins Gleichgewicht gebracht werden. Ein angemessenes Erziehungsgehalt sowie vielfältige Erleichterungen für junge Eltern (Kostenlose Kinderbetreuung für Studierende und Berufstätige, spezielle und ermäßigte Freizeitangebote, Stipendienvergabe und bevorzugte Weiterbildungsmöglichkeiten für junge Eltern, Schaffung attraktiver Teilzeit- und Job- und Parenting-Sharing-Modelle). Wichtig ist es, der Erziehungs- und Pflegearbeit die Wertschätzung und finanzielle Honorierung zukommen zu lassen, die deren immensen Beitrag zur Altersvorsorge aufwiegt.
Der im Grundgesetz garantierte besondere Schutz der Familie muss u.a. dadurch realisiert werden, dass die derzeitigen Benachteiligungen von Erziehenden im Sozial- und Steuerrecht abgeschafft werden und das immer wieder festgestellte Wohlstandsgefälle zwischen Eltern und Kinderlosen durch ein Erziehungsgehalt beseitigt wird. Die gesamtgesellschaftliche Leistung der Kindererziehung muss ihrem gesellschaftlichen Wert entsprechend behandelt und honoriert werden. Kinderkriegen und –erziehen sollte nicht zur einer sozialen und finanziellen Benachteiligung führen, sondern vom Staat und den Mitmenschen gefeiert und mitgetragen werden. Kinderfreundliche Bildungs-, Freizeit- und Arbeitsstätten sollten an der Tagesordnung sein. Ermäßigungen, Jobsharing-Modelle und spezielle Tageprogramme für Kinder von berufstätigen Eltern sollten forciert werden.
Einige Organisationen wie z.B. Amnesty International lehnen Menschenrechte für Ungeborene ab. 3
Gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 4, 5 ist der Staat verpflichtet „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten“. Wie wollen Sie diese Pflicht erfüllen?
Siehe Antwort auf Frage 4.
Siehe Antwort auf Frage 6.
Wir teilen diese Ansicht nicht. Siehe Antwort zu Frage 4.
In Kapitel 3.4 des Bundespolitischen Programms fordert die ÖDP:
„Über Verhütungsmaßnahmen muss aufgeklärt werden. Dabei darf sich Aufklärung an Schulen nicht nur auf biologische Vorgänge beschränken, sondern muss auch zwischenmenschliche Beziehungen und das Ja zum Kind thematisieren.“
Schwangeren in Konfliktsituationen ist umfangreiche soziale, seelische und finanzielle Hilfe zu gewähren. Außerdem ist es eine vordringliche Aufgabe unseres Staates (vgl. GG Art 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“) gegen alle Arten von Menschenrechtsverletzungen vorzugehen und das darf auch bei der Diskriminierung von Ungeborenen nicht anders sein. Hierbei ist wichtig zu beachten, die Kriminalisierung dieser Diskriminierung nicht den Schwangeren in der Form von Stigmatisierung anzulasten, sondern durch frühere und intensivere Aufklärung über Verhütungsmethoden an Schulen präventiv zu handeln – und Frauen nicht im Stich zu lassen, wenn es hart auf hart kommt, d.h. eine ungewollte Schwangerschaft eintritt. Nur durch großflächige und effektive Aufklärungskampagnen und Forschung um weitere Verhütungsmethoden für Männer und Frauen zugleich können gegebene Missstände in der heutigen Systematik (siehe „die Pille als verlässlichstes Verhütungsinstrument“) aufgebrochen werden. Männer müssen sowohl beim Thema „Einverständnis für sexuelle Handlungen einholen“ als auch beim Thema „Safer Sex / Verhütung“ mehr in die Verantwortung und Pflicht genommen werden.