Auflage gegen sundaysforlife-Versammlung in Augsburg verstößt gegen Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Pressemitteilung

Auflage gegen sundaysforlife-Versammlung in Augsburg verstößt gegen Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

16. Juli 2023 – Für sofortige Veröffentlichung

Aktuelles Ereignis:

Die Stadt Augsburg hat der Menschenrechtsorganisation sundaysforlife e.V. eine Auflage erteilt, die besagt, dass großformatige Bilder von abgetriebenen Kindern bei der für vergangenen Samstag geplanten, zweistündigen Kundgebung vor der City Galerie in Augsburg, nicht gezeigt werden dürfen.

Im Zuge eines Eilantrags ruderte die Stadt zurück und verbot nicht die Motive an sich, sondern lediglich die Darstellung in einem Format größer als DIN A4. Doch auch diese Auflage schränkte die Möglichkeit, den öffentlichen Dialog zum Thema Abtreibung durch eine legitime Meinungsäußerung zu fördern, stark ein. 

Als Reaktion auf die Auflage der Stadt Augsburg hat sich sundaysforlife kurzfristig dazu entschieden, die Versammlung trotzdem durchzuführen, die Bilder zu überdecken und gleichzeitig deutlich sichtbar darauf hinzuweisen, dass die Stadt Augsburg verbietet, dass diese Fotos großformatig gezeigt werden dürfen.

Foto der Veranstaltung am Samstag

Durch die kreative Umgehung der Verbotsauflage der Stadt konnten die zehn Teilnehmer mit zahlreichen Passanten, die aufgrund der sengenden Nachmittagshitze schnell in das gekühlte Einkaufszentrum in der Augsburger Innenstadt kommen wollten, konstruktive, wertschätzende und positive Gespräche führen. Vorwiegend jüngere Personen konnten für das Thema, dem jedes Jahr ca. 100.000 ungeborene Kinder zum Opfer fallen, sensibilisiert werden.

sundaysforlife bleibt entschlossen, für den Schutz des ungeborenen Lebens einzutreten. Es ist bedauerlich, dass die Stadt Augsburg diese Einschränkung erteilt hat. Der gemeinnützige Verein wird, nachdem im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes keine Lösung zu erzielen war, das Recht auf freie Wahl auch der Versammlungsmittel nun im Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten geltend machen.

Hintergrundinformationen:

sundaysforlife e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich gegen Abtreibung einsetzt und Informationskampagnen sowohl online als auch auf der Straße durchführt. sundaysforlife e. V. hat bereits in der Vergangenheit zweimal erfolgreich und ohne Zwischenfälle Versammlungen dieser Art in der Augsburger Innenstadt abgehalten.

Art. 8 GG garantiert nicht nur über den Inhalt, sondern auch über Ort, Zeitpunkt und Art der Versammlung frei zu entscheiden.

Um den Bedenken hinsichtlich möglicher Störungen entgegenzukommen, wurden in der Vergangenheit Warnschilder in einem 100-Meter-Umkreis um den Veranstaltungsort aufgestellt. Diese Schilder sollen den Menschen die Möglichkeit geben, den Bereich zu meiden, falls sie die Bilder nicht sehen möchten. Die Absicht ist es, die Realität auf eine verantwortungsvolle und respektvolle Weise zu zeigen und gleichzeitig das Recht auf freie Meinungsäußerung zu wahren.

Archivfoto einer vergangenen Veranstaltung

Es ist wichtig anzumerken, dass der Staat gemäß dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) selbst die Pflicht hat, das ungeborene Leben zu schützen. In dem Urteil aus dem Jahr 1993 (BVerfGE 88, 203) betont das BVerfG, dass der Schutz des Lebens bereits vor der Geburt ein grundlegendes Anliegen ist.

Es ist bedauerlich, dass der Staat dieser Verpflichtung nicht in ausreichendem Maße nachkommt. sundaysforlife sieht es daher als seine Aufgabe an, diese Lücke zu füllen und sich für den Schutz des ungeborenen Lebens einzusetzen und die Gesellschaft darüber aufzuklären, was bei einer Abtreibung wirklich und ganz praktisch passiert. Das Bewusstsein für die Wichtigkeit dieses Schutzes muss geschärft und der Dialog darüber vorangetrieben werden.

Ein Eilantrag auf Unterlassung vonseiten des Vereins sowie eine Beschwerde waren leider nicht erfolgreich. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ in seiner Entscheidung den Weg zur nächsten Instanz offen: „Ob die Anordnung […] rechtmäßig ist, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.“ 

Zitat von Andreas Düren, Vorstandsvorsitzender von sundaysforlife e. V.:

„Die Auflage der Stadt Augsburg, uns das Zeigen von Bildern abgetriebener Kinder zu untersagen, verstößt eindeutig gegen unsere grundrechtlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Es ist von großer Bedeutung anzuerkennen, dass die bildliche Darstellung von Unrecht in der Vergangenheit eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung und letztendlichen Abschaffung von Übeln wie Sklaverei oder Völkermorden gespielt hat. Solche Darstellungen haben dazu beigetragen, das Bewusstsein für diese Verbrechen zu schärfen und den öffentlichen Druck für Veränderungen zu erhöhen.

Ein vergleichbares Beispiel findet sich in den Warnbildern auf Zigarettenschachteln, die im Supermarkt deutlich, selbst für die jüngsten Kinder, sichtbar sind. Diese Bilder dienen dem Zweck, das Bewusstsein für die gesundheitlichen Folgen des Rauchens zu stärken. Es ist paradox, dass die flächendeckende Darstellung solcher Bilder hier nicht nur akzeptiert, sondern vom Staat sogar verlangt wird, während wir daran gehindert werden, die Realität und das „Endprodukt“ einer Abtreibung öffentlich zu zeigen.

Unsere Versammlung soll ein Aufruf zum Nachdenken sein und den öffentlichen Diskurs zu diesem wichtigen Thema fördern.“

Ausblick:

sundaysforlife wird nun alle rechtlichen Schritte unternehmen, um die Auflage der Stadt Augsburg anzufechten und das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu verteidigen. Die Motivation und Mission, Bewusstsein zu schaffen und den Dialog über Abtreibung voranzutreiben, wird davon nicht beeinträchtigt.